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   BVerwG, 22.02.1980 - IV C 95.76   

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BVerwG, 22.02.1980 - IV C 95.76 (https://dejure.org/1980,1286)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1980 - IV C 95.76 (https://dejure.org/1980,1286)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1980 - IV C 95.76 (https://dejure.org/1980,1286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Generelles ortsrechtliches Verbot - Reine Wohngebiete - Anbringen von Werbeanlagen - Anbringen von Warenautomaten - Vorgärten - Einfriedungen - Automaten als Werbeanlagen - Anbringung von Automaten an Einfriedungen und in Vorgärten eines reinen Wohngebiets - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2208 (Ls.)
  • BauR 1980, 455
  • ZfBR 1980, 148
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
    Ein generelles ortsrechtliches Verbot, durch das in reinen Wohngebieten das Anbringen von Werbeanlagen und Warenautomaten in Vorgärten und an Einfriedungen untersagt wird, verstößt nicht gegen GG Art. 12 und GG Art. 14 (Anschluß BVerwG, 25.06.1965, IV C 73.65, BVerwGE 21, 251; Anschluß BVerwG, 28.04.1972, IV C 11.69, BVerwGE 40, 94).

    Das Verbot, in einem solchen Gebiet Verbeanlagen im Sinne der in Rede stehenden Verordnung - also auch Automaten - in Vorgärten und an Einfriedungen anzubringen, hält vor Art. 14 GG stand: Der Senat hat im Anschluß an frühere Entscheidungen besonders in seinem Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 - BVerwGE 40, 94 [98] ausgeführt, baugestalterische Regelungen über die Bebauung bebauter wie unbebauter Grundstücke zu Zwecken der Werbung seien zu den Vorschriften zu rechnen, durch die Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt werden.

    Demgemäß sind generalisierende Regelungen, die die Zulässigkeit von Werbe- (und entsprechenden) Anlagen überhaupt oder die Zulässigkeit bestimmter Anlagen von der Art des Baugebietes abhängig machen, wiederholt als vertretbar angesehen worden (vgl. die im Urteil des Senats vom 28. April 1972 a.a.O. [S. 99] näher zitierte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
    Ein generelles ortsrechtliches Verbot, durch das in reinen Wohngebieten das Anbringen von Werbeanlagen und Warenautomaten in Vorgärten und an Einfriedungen untersagt wird, verstößt nicht gegen GG Art. 12 und GG Art. 14 (Anschluß BVerwG, 25.06.1965, IV C 73.65, BVerwGE 21, 251; Anschluß BVerwG, 28.04.1972, IV C 11.69, BVerwGE 40, 94).

    Der Senat hat insbesondere die generalisierende Regelung für rechtmäßig erachtet, durch die z.B. in Dorfgebieten, Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten nur für Zettel- und Bogenanschläge bestimmte Werbeanlagen sowie Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zugelassen, andere Werbeanlagen jedoch ausgeschlossen waren (Urteil des Senats vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - BVerwGE 21, 251).

    Schon in seinem Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - a.a.O. [257] hat der Senat hervorgehoben, daß das durch Art. 12 GG geschützte Recht, zu werben (oder - wie hier - Automaten aufzustellen), nicht die Befugnis enthalte, sich über die dem Eigentum gezogenen Schranken hinwegzusetzen.

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 44.76

    Lichtwerbung - Ortsrechtliches Verbot - Ermächtigungsnorm - Eigentumsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
    Das hat der Senat näher in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 4 C 44.76 ausgeführt.

    Auch insoweit kann sich der Senat deswegen auf den Hinweis beschränken, daß er in seinem Urteil in der Sache BVerwG 4 C 44.76 näher dargelegt hat, daß Art. 107 Abs. 1 BayBO Art. 14 GG nicht verletzt.

  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
    Dabei müssen die grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und das daraus ableitbare Gebot an die rechtsetzende Gewalt berücksichtigt werden, bei der Bestimmung des Eigentumsinhalts die Belange der Gemeinschaft und die privaten Interessen des einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. dazu BVerfGE 25, 112 [117 f.] und BVerfGE 26, 215 [222 f.]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
    Dabei müssen die grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und das daraus ableitbare Gebot an die rechtsetzende Gewalt berücksichtigt werden, bei der Bestimmung des Eigentumsinhalts die Belange der Gemeinschaft und die privaten Interessen des einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. dazu BVerfGE 25, 112 [117 f.] und BVerfGE 26, 215 [222 f.]).
  • BVerwG, 01.07.1974 - IV B 38.74

    Mindestmaß an Einheitlichkeit des Baugebietscharakters - Einschränkung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
    Das hat der Senat seither mehrfach wiederholt (Beschlüsse vom 1. Juli 1974 - BVerwG IV B 38.74 - vom 24. August 1976 - BVerwG IV B 93.76 -, bestät. durch Beschl. des BVerfG vom 11. Mai 1977 - 1 BvR 465/76 - vom 6. Juni 1979 - BVerwG 4 B 123.79 -).
  • BVerwG, 06.06.1979 - 4 B 123.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
    Das hat der Senat seither mehrfach wiederholt (Beschlüsse vom 1. Juli 1974 - BVerwG IV B 38.74 - vom 24. August 1976 - BVerwG IV B 93.76 -, bestät. durch Beschl. des BVerfG vom 11. Mai 1977 - 1 BvR 465/76 - vom 6. Juni 1979 - BVerwG 4 B 123.79 -).
  • BVerwG, 24.08.1976 - 4 B 93.76

    Anforderungen an die Substantiierung einer revisionsrechtlich relevanten

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
    Das hat der Senat seither mehrfach wiederholt (Beschlüsse vom 1. Juli 1974 - BVerwG IV B 38.74 - vom 24. August 1976 - BVerwG IV B 93.76 -, bestät. durch Beschl. des BVerfG vom 11. Mai 1977 - 1 BvR 465/76 - vom 6. Juni 1979 - BVerwG 4 B 123.79 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 3 S 1281/10

    Errichtung von vier Werbeanlagen für Fremdwerbung auf einem gewerblich genutzten

    Wird sonach mit einer auf § 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO gestützten örtlichen Bauvorschrift das baugestalterische Ziel verfolgt, eine Beeinträchtigung des vorhandenen Charakters eines Baugebiets durch funktionswidrige Anlagen zu verhindern, sind generalisierende Regelungen, die die Zulässigkeit von Werbeanlagen überhaupt oder die Zulässigkeit bestimmter Anlagen von der Art des Baugebiets abhängig machen, kompetenzrechtlich zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1972, a.a.O.; Urteil vom 22.02.1980 - IV C 95.76 -, BauR 1980, 455).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere generalisierende Regelungen für rechtmäßig erachtet, durch die z.B. in Dorfgebieten, Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen und reinen Wohngebieten nur für Zettelanschläge und Bogenanschläge bestimmte Werbeanlagen sowie Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zugelassen, andere Werbeanlagen jedoch ausgeschlossen sind (BVerwG, Urteil vom 25.06.1965 - IV C 73.65 -, BVerwGE 21, 25; Urteil vom 22.02.1980 - IV C 95.96-, BauR 1980, 455).

  • VGH Bayern, 20.01.2015 - 15 ZB 13.2245

    Großflächige Werbeanlage im Dorfgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer

    Demgemäß erachtet die Rechtsprechung generalisierende Regelungen, die die Zulässigkeit von Werbeanlagen überhaupt oder die Zulässigkeit bestimmter Werbeanlagen von der Art des Baugebiets abhängig machen, für vertretbar (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.1965 - 4 C 73/65 - BVerwGE 21, 251; BVerwG, U.v. 28.4.1972, a.a.O., [99]; BVerwG, U.v. 22.2.1980 - 4 C 95/76 - BayVBl 1980, 598; BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 8/06 - BVerwGE 129, 318; BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - BayVBl 2012, 397).
  • VGH Hessen, 21.04.2021 - 4 A 742/20

    Baurechts - Baugestaltungssatzung - großflächige Werbetafel

    Bei der Bestimmung des Eigentumsinhalts sind die Belange der Gemeinschaft und die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - IV C 95.76 -, juris Rdnr. 15).
  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 1 ZB 17.1540

    Versagung der Baugenehmigung für großflächige Werbeanlagen

    Gebote und Verbote müssen so klar, bestimmt und allgemeinverständlich formuliert sein (BVerwG, U.v. 22.2.1980 - 4 C 44.76 - BayVBl. 1980, 598), dass die davon Betroffenen die Rechtslage zumindest ansatzweise eigenständig beurteilen und ihr Verhalten danach einrichten können, also sich mit ausreichender Sicherheit ermitteln lässt, was von dem Betroffenen verlangt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 8 S 2696/93

    Verhältnis von BauGB § 34 zu einer als Bebauungsplan fortgeltenden, die Art der

    Als maßgebend hierfür hat das Bundesverwaltungsgericht die Einsicht bezeichnet, daß Werbeanlagen, die in einem gewerblich geprägten Baugebiet als angemessen empfunden und deshalb nicht generell untersagt werden können, in anderen Baugebieten im Hinblick auf deren unterschiedliche städtebauliche Funktion und auf die sich daraus ergebende anders geartete Situationsgebundenheit der Grundstücke einen störenden Eingriff bedeuten können (u.a. Urt. v. 22.2.1980 - 4 C 95.76 - BauR 1980, 455 u. Urt. v. 28.4.1972 - 4 C 11.69 - BVerwGE 40, 94).
  • VG Regensburg, 12.12.2013 - RO 2 K 13.1669

    Baugenehmigung für unbeleuchtete Werbetafel; Dorfgebiet; Werbeanlagensatzung;

    Zuzugestehen ist der Beklagten, dass entsprechende Darlegungen in der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu finden sind (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1980 - IV C 95.76 - unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.6.1965 - IV C 73.65 - juris).
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